AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 26.1.2023
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Anmeldung oder Teilnahme an geführten Wanderungen oder Schneeschuhtouren im Programm von Wanderleo, Leo Zgraggen, Niederteufen, nachfolgend Anbieter genannt.
Anmeldung
Die Anmeldung kann formlos erfolgen. Die Anmeldung gilt als verbindlich, sobald sie vom Anbieter schriftlich (in der Regel per E-Mail) rückbestätigt wurde. Damit gelten auch diese AGBs als akzeptiert und Bestandteil des Vertrags.
Preis und Leistung
Der im Angebot festgelegte Preis versteht sich pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer) und enthält alle Leistungen, die auf der Website des Anbieters oder in einer Offerte resp. in einem Vertrag geregelt sind.
Für Übernachtungen werden, sofern im Angebot nicht anders erwähnt, Doppel- oder Mehrbettzimmer bzw. Matratzenlager gebucht.
Die Liste der nicht inbegriffenen Leistungen ist nicht abschliessend. Diese Zusatzleistungen werden dem Kunden separat verrechnet.
Bezahlung
Nach Erhalt der Bestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung gemäss Bestätigung zu überweisen. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei kurzfristiger Buchung einer Mehrtageswanderung sowie bei eintägigen Exkursionen ist der Gesamtpreis sofort zu begleichen. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsinhalt, wenn sie vom Anbieter bestätigt wurden.
Programmänderungen
Die ausgeschriebene Tour wird bei fast jedem Wetter durchgeführt. Aus Wetter- oder Sicherheitsgründen kann der Anbieter die Route abändern, ein alternatives, wenn möglich gleichwertiges Angebot vorschlagen oder die Tour ganz absagen.
Es ist der Wanderleitung des Weiteren vorbehalten, das Programm auch unterwegs abzuändern.
Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmenden mit Umbuchungen in andere Gebiete einverstanden.
Allfällige Mehrkosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung gehen zu Lasten der Teilnehmenden.
Beträgt der Preisunterschied für die Mehrkosten mehr als 10%, haben die Teilnehmenden das Recht, bei voller Rückerstattung der bereits erfolgten Zahlungen vom Vertrag zurückzutreten.
Entstehen geringere Kosten oder fällt das Angebot ganz aus werden die anteiligen Kosten zurückerstattet.
Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnehmenden nehmen von den im Angebot genannten Anforderungen an ihre Leistungsfähigkeit Kenntnis und schätzen ihre Möglichkeiten selbst sorgfältig ein. Erfüllt ein/eine TeilnehmerIn die Voraussetzungen nicht, kann er/sie vom Angebot ausgeschlossen werden. Sollte seine/ihre Ausrüstung nicht genügen und ein Sicherheitsrisiko darstellen, kann er/sie ebenfalls abgewiesen werden. Ein Recht auf Rückerstattung der Kosten besteht nicht. Allfällige Zusatzkosten für die Rückreise sind vom/von der TeilnehmerIn zu tragen.
Mindestteilnehmerzahl
Wird eine Mindestteilnehmerzahl genannt, kann das Angebot zurückgezogen werden, wenn diese Zahl nicht erreicht ist. Geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
Gesundheit
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, den Wanderleiter über allfällige Vorerkrankungen, benötigte Medikamente, Allergien oder andere gesundheitliche Probleme im Voraus zu informieren. Treten solche Probleme während der Wanderung auf, ist der Wanderleiter unverzüglich darauf aufmerksam zu machen. Dieser behandelt diese Informationen vertraulich.
Foto- und Videoaufnahmen
Die Teilnehmenden erklären Sie sich einverstanden , dass während Wanderungen und sonstigen Outdooraktivitäten fotografiert oder gefilmt wird. Das Bildmaterial ist Eigentum der jeweiligen Fotografen. Diese verpflichten sich, keine Fotos oder Videos zu veröffentlichen, ohne die abgebildeten Personen vorgängig um Erlaubnis zu fragen. Der Anbieter ist berechtigt, schöne Bilder für seine Webpage, für Dokumentationen sowie für allfällige Social-Media-Seiten des Anbieters zu nutzen.
Annullation und Umbuchung
Annullierung durch den Anbieter
Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer/innen oder liegen andere Umstände (z.B. höhere Gewalt, Wetter) vor, die eine Durchführung verhindern, so kann der Anbieter auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Sofern kein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten wird, haben die Teilnehmenden Anspruch auf Rückvergütung Ihrer bereits erfolgten Zahlungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Annulation durch die Teilnehmenden
Annullationen sind dann gültig, wenn sie schriftlich beim Anbieter eingehen. Ist im Angebot oder in der Anmeldebestätigung nichts anderes festgelegt, so werden die folgenden Kosten verrechnet:
bis 2 Monate vor Beginn: 25 % des Preises
bis 1 Monat vor Beginn: 50 % des Preises
bis 10 Tage vor Beginn: 100 % des Preises
Als Stichtag gilt der erste Werktag ab Eingang der schriftlichen Annullierung.
Erscheint ein/eine TeilnehmerIn nicht oder nicht rechtzeitig zur Abreise bzw. verfügt nicht über die notwendigen Reisepapiere (inkl. Impfzeugnisse, Visa usw.) und kann deshalb die Reise nicht antreten, ist in jedem Fall der gesamte Reisepreis geschuldet.
Ist ein/eine TeilnehmerIn nicht in der Lage, die Reise anzutreten, kann jedoch eine Ersatzperson vermitteln, die an seiner/ihrer Stelle unter gleichen Bedingungen in den Vertrag eintritt, so kann der Anbieter eine verhältnismässige Bearbeitungsgebühr erheben.
Bei Abbruch der Tour besteht kein Anspruch auf anteilige Rückvergütung
Annullierungskostenschutz
Der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung wird empfohlen. Für eine Prämie von ca. 5% des Pauschalpreises kann unter Umständen viel Ärger erspart werden. Link zur Online-Buchung:
https://www.allianz-travel.ch/de_CH/reiseversicherungen.html
Beanstandungen
Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Beschreibung oder sind sie mangelhaft, sind die Teilnehmenden gebeten, Ihre Unzufriedenheit unverzüglich noch während der Wanderung/Reise bei der Wanderleitung vorzubringen.
Führt die Intervention zu keiner Lösung,so ist von der Wanderleitung eine schriftliche Bestätigung der Beanstandung zu verlangen. Allfällige Ansprüche auf Schadenersatz müssen spätestens 4 Wochen nach Rückreise schriftlich geltend machen.
Sicherheit und Haftung
Jede Tour wird von einem qualifizierten Wanderleiter oder einer qualifizierten Wanderleiterin geführt und bietet grösstmögliche Sicherheit. In der freien Natur, beim Wandern im alpinen Gelände und beim Schneeschuhlaufen besteht ein nicht vorhersehbares Restrisiko, das durch den Wanderleiter nicht vollständig kontrolliert werden kann.
Da der Wanderleiter für die Sicherheit seiner Kunden verantwortlich ist, behält er sich das Recht vor, einzelne Kunden von der Wanderung auszuschliessen, das Programm abzuändern oder die Wanderung vorzeitig abzubrechen. Dies gilt vor allem bei ungenügender Ausrüstung oder mangelnder körperlicher Verfassung einzelner oder mehrerer Kunden. In solchen Fällen kann keine Entschädigung oder Rückerstattung verlangt werden.
Die Teilnehmenden sind zusätzlich für ihre eigene Sicherheit mitverantwortlich und nehmen dies durch ein aufmerksames und sicheres Gehen wahr. Mit der Anmeldung anerkennen die Teilnehmenden diesen Umstand ausdrücklich und verzichten auf Schadenersatz- und Haftungsansprüche gegenüber dem Anbieter oder dem Wanderleiter. Dies betrifft auch Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von eigenem oder Mietmaterial.
Der Anbieter und der Wanderleiter haftet nicht für Unfälle, die nicht auf grobes Verschulden zurückzuführen sind. Für diese Fälle sind Ansprüche ausgeschlossen. Er haftet insbesondere nicht, wenn die Erfüllung des Vertrages nicht oder nur teilweise erfüllt werden kann und auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
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auf Versäumnisse der Teilnehmenden vor oder während der Reise
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auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
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auf höhere Gewalt, Wetterlage oder auf ein Ereignis, das der Wanderleiter trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten
Versicherung
Die Angebote schliessen keinen Versicherungsschutz ein. Der persönliche und genügende Versicherungsschutz (z.B. Kranken- und Unfallversicherung) ist Sache der Teilnehmenden.
Für Wanderungen in der Schweiz empfiehlt sich zudem eine Gönnerschaft bei der Schweizerischen Rettungsflugwacht REGA.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Teilnehmenden und dem Anbieter unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Teufen, AR.
Wanderleo, Leo Zgraggen, Niederteufen, 26.1.2023